Pflege

Behandlungspflege nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt: z. B: Verbandswechsel, Wickel und Wundversorgung, bei Infektionen Versorgung des künstlichen Darmausganges, Injektionen, Messen von Blutdruck und Blutzucker etc. Diabetiker, die Insulin nicht selbst spritzen können, erhalten von Krankenpflegekräften die

Grundpflege nach SGB XI

Pflegebedürftig nach SGB XI ist, wer wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er bei gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, für mindestens für 6 Monate in erheblichem Maße der fremden Hilfe in Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung.

 

Steht Ihnen ein Pflegegrad zu?

 

Wir prüfen es und erledigen alle Formalitäten. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, denn bei uns sind Sie in guten Händen.

Hier finden Sie uns

fidelis Kranken- und Pflegedienst
Auerbacher Str. 34
08107 Kirchberg

Telefon: +49 37602 76880

E-Mail: k.herrmann@fidelis-pflegedienst.de

Erreichbarkeit

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